Wir
erbringen für Ihre Hoch- und Ausbauvorhaben Architektenleistungen aller
Leistungsphasen für Gebäude und Innenräume nach Teil 3 Abschnitt 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Pflicht
zur durchweg transparenten und ständigen Information des Bauherrn über alle
Belange der Planung ist dabei unsere oberste Maxime.
Weiterhin
beraten wir ausführlich Käufer, Mieter und Vermieter von Immobilien in
baufachlichen und baurechtlichen Fragen. Unsere Beratung wird zunehmend bei der
Anbahnung von Mietverträgen in Anspruch genommen, um ergänzend zu den rein
rechtlichen Aspekten eines Mietvertrages den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten
und Chancen der Immobilie Rechnung zu tragen.
Ergänzend dazu erstellen wir Bestandsanalysen und Bestandsaufmaße sowie Objektgutachten, die Eigentümern und Mietern ein fundiertes Gesamtbild der Immobilie vermitteln.